Regeln

Hauptstadt Canicross Regelwerk

Temperaturen

Bei einer Temperatur bis 18 °C für CaniX-Run und bis 16°C für alle anderen Klassen, sowie einer Luftfeuchtigkeit unter 85 % sind normale Trainings und Wettkämpfe möglich.

Bei Überschreitung dieser Vorgabe muss die Streckenlänge angepasst werden. Folgende Streckenlängen dürfen pro Lauf oder Etappe bei CaniX-Run (bis 20 °C) und den restlichen Klassen (bis 18 °C) laut §99 der IFSS Rennregeln nicht überschritten werden:

CaniX-Run: 2,0 km (Senioren, Veteranen)
CaniX-Run: 1,0 km (Kinder, Junioren)
CaniX-Run: 0,5 km (Staffel, pro Runde)
CaniX-Bike: 2,0 km
CaniX-Scooter: 2,0 km
CaniX-Scooter II: 2,0 km
4er Gespann: 4,0 km
6er Gespann: 5,0 km
8er Gespann: 5,0 km

Bei Temperaturen über 20 °C darf kein Team eingespannt werden. Kühldecken während des Laufens sind verboten. Bei offiziellen Trainings (Zughundesport) achten wir als Veranstalter darauf, dass die Temperaturen die oben genannten Grenzwerte nicht überschreiten. Wir behalten uns daher vor das Training kurzfristig abzusagen oder so anzupassen, dass für die Hunde keine Gefahr besteht. Bei höheren Temperaturen weichen wir auf ein Konditions- und Techniktraining ohne Hund aus. Es besteht kein Zwang zur Teilnahme an einem Training.

Die Gesundheit der Hunde steht an erster Stelle. Achtet daher auch bei privaten Trainings auf die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit. Weniger ist oftmals mehr!

Achtung: Das gilt allgemein für alle Veranstaltungen, bei denen die Hunde aktiv Zugarbeit betreiben müssen. Die Teilnahme bei Veranstaltungen (meist im Zeitraum zwischen Mai und August) unter der Vereinsflagge (Nennung des Vereins bei der Anmeldung & Tragen von Vereinskleidung) ist nur erlaubt, wenn die Temperaturen anhand des Regelwerks bzw. den Regeln des VDSV / der Dachverbände dies in der jeweiligen Klasse zulassen!

Voraussetzungen an den Hund

Für jeden am Training oder Wettkampf teilnehmenden Hund ist eine Haftpflichtversicherung zwingend nötig, welche die Teilnahme an Trainings und Wettkämpfen im Zughundesport abdeckt. Zudem muss jeder bei Trainings oder Wettkämpfen anwesende Hund nach aktuellen Leitlinien geimpft sein, dies betrifft vor allem die Tollwutimpfung. Wir behalten uns vor die Haftpflichtversicherung und den Impfstatus vor Ort zu überprüfen.

Folgende Impfungen muss der Hund in der Regel bei einer Teilnahme an VDSV-Rennen und internationalen Rennen besitzen, wobei beim Zwingerhusten meist die non-nasale Impfung ausreichend ist:

  • Leptospirose
  • Zwingerhusten
  • Tollwut
  • Staupe
  • HepatitiS
  • Parvo

Hunde die eine ansteckende Krankheit (z.B. Zwingerhusten) oder Parasitenbefall (z.B. Flöhe) haben, dürfen nicht am Training oder Wettkampf teilnehmen. Eine Teilnahme ist erst möglich, wenn die Hunde wieder gesund und nicht mehr ansteckend sind.

Die Hunde müssen beim Training so geführt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Sozial auffällige Hunde können beim Training teilnehmen, allerdings sollten mindestens der Vereinsvorstand und der entsprechende Trainingsleiter davon in Kenntnis gesetzt werden.

Sollten wir durch Mitglieder oder Dritte von einem Beißvorfall erfahren, behalten wir uns vor das Mitglied für die nächsten Wettkämpfe zu sperren. Gerne unterstützen wir das betroffene Team bei der Arbeit an solchen Problemen bei unseren offiziellen Trainings.

Voraussetzungen an den Menschen

Alle Teilnehmer eines Trainings oder Wettkampfes müssen in der Lage sein:

…ihren Hund bzw. ihre Hunde so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Teilnehmer, Hunde, Tiere oder Dritte (z.B. Spaziergänger) ausgeht.


…ihr Sportgerät (Bike, Scooter, Trainingswagen, Schlitten, Ski etc.) zu beherrschen.


…auf die Umwelt, insbesondere Pflanzen-, Tierwelt und Menschen, Rücksicht zu nehmen (z.B. die Lärmbelastung beim Start zu reduzieren).

Jedes Mitglied hat bei Trainings und Wettkämpfen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu achten. Der Konsum von Drogen ist strikt untersagt. Jeder Teilnehmer sollte zudem körperlich gesund und fit sein.

Minderjährige

Minderjährige, welche an unseren Trainings sowie Wettkämpfen teilnehmen möchten, benötigen vor der ersten Teilnahme ein formloses Schriftstück, welches von einem Erziehungsberechtigten (Eltern oder dem Vormund) unterzeichnet werden muss. Eine Teilnahme ohne eine solche Genehmigung ist leider nicht möglich.

In diesem Schriftstück muss klar zur Geltung kommen, dass der Minderjährige aus freien Stücken beim Zughundesport teilnehmen möchte und den eigenen Hund kontrollieren kann. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten. Dieses Schriftstück entbindet auch den Trainingsleiter bzw. Verein von jedweden Forderungen, Haftungen, Kosten oder Anschuldigungen, die aus der Minderjährigkeit des Teilnehmers entstehen sollten.

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson bei Trainings und Wettkämpfen teilnehmen, insofern dies ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten gestattet ist.

Equipment

Es darf nur mit für den Zughundesport ausgelegter Ausrüstung trainiert und an Wettkämpfen teilgenommen werden. Dazu gehören…

…dem Hund passende Zuggeschirre (Safety- und Manmat-Kurzgeschirre sind erlaubt).

…eine Zugleine mit Ruckdämpfer

…eine Antenne zur Führung der Zugleine am Bike und Scooter.

…passende Kleidung und geeignete Schuhe für den/die Sportler(in).

Geeignetes Equipment kann – insofern vorhanden – leihweise vom Verein gestellt werden.

Elektroschock- und Würgehalsbänder sind verboten. Maulkörbe sind im Training erlaubt, insofern der Hund uneingeschränkt hecheln und trinken kann (z.B. Windhundemaulkörbe). Maulschlaufen sind verboten.

Außendarstellung des Vereins

Die Vereinsmitglieder sollten sich grundsätzlich Anderen gegenüber rücksichtsvoll und freundlich verhalten. Dies beinhaltet nicht nur Trainings und Wettkämpfe, sondern insbesondere auch das Verhalten in sozialen Netzwerken.

Eventuelle auftretende Zwistigkeiten oder Probleme können unter vier Augen mit dem Vereinsvorstand oder dem entsprechenden Trainingsleiter besprochen werden. Dieser versucht dann zusammen mit den Betroffenen eine Lösung zu finden.

Jegliche Außendarstellung des Vereins muss mit dem Vorstand vorab besprochen werden. Dies betrifft alle Darstellungen in den öffentlich zugänglichen Medien.

Nichtbeachtung der Regeln

Bei Nichteinhaltung der Regeln erfolgt eine mündliche Ermahnung sowie ggf. Forderung nach speziellen Anpassungen (z. B. passendes Equipment).

Solltet ihr diesen Forderungen nicht nachkommen oder regelmäßig die Regeln missachten, erfolgt zunächst eine schriftliche Ermahnung und als letzte Konsequenz der Ausschluss aus dem Verein. Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden im Falle eines berechtigten Ausschlusses nicht erstattet.

Regeln bei Wettkämpfen

Bitte beachtet, dass bei den Wettkämpfen oftmals unterschiedliche Regelwerke greifen. Wir haben euch hier die Dachverbände verlinkt, damit ihr jederzeit die aktuellsten Regeln der Dachverbände nachlesen könnt. Welches Regelwerk auf einem Wettkampf greift, erfahrt ihr im Zweifel direkt beim Veranstalter des Rennens:

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